Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

Bogasero GmbH

Markstraße 408

44795 Bochum

E-Mail: hallo@bogasero.de

Telefon: 0172 2806836

 

Stand: September 2026



 

 

§ 1 Geltungsbereich

 

 

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen der Bogasero GmbH, Markstraße 408, 44795 Bochum, und ihren Kunden über den Verkauf von Waren sowie über Beratungs-, Aufmaß-, Liefer-, Montage- und sonstige Dienstleistungen.

 

2. Die AGB gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern, soweit im jeweiligen Vertrag nichts Abweichendes vereinbart wurde.

 

3. Individuelle Vereinbarungen im jeweiligen Angebot, Auftrag oder Vertrag haben Vorrang vor diesen AGB.

 

4. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn die Bogasero GmbH ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

 

§ 2 Vertragsschluss

 

1. Die Präsentation von Waren im Laden, in Prospekten, auf der Internetseite oder in sozialen Medien stellt grundsätzlich noch kein verbindliches Vertragsangebot dar.

 

2. Ein Vertrag kommt durch die Annahme des Kundenauftrags durch die Bogasero GmbH zustande. Die Annahme kann schriftlich, elektronisch, mündlich oder durch Beginn der Vertragsausführung erfolgen.

 

3. Bei individuell gefertigten Produkten gelten die im Auftrag festgehaltenen Maße, Farben, Stoffe, Materialien, Ausführungen und sonstigen Eigenschaften als verbindliche Grundlage der Bestellung.

 

4. Der Kunde ist verpflichtet, die Auftragsbestätigung bzw. das Auftragsformular auf Richtigkeit zu prüfen und erkennbare Fehler unverzüglich mitzuteilen.

 

§ 3 Aufmaß und Beratung

 

1. Bei Aufmaß durch die Bogasero GmbH werden die für die Fertigung erforderlichen Maße nach bestem Wissen und mit geeigneten Messmitteln ermittelt.

 

2. Bei besonderen baulichen Gegebenheiten, nicht erkennbaren Unterkonstruktionen, schiefen Wänden, ungewöhnlichen Fensterformen oder sonstigen baulichen Besonderheiten kann keine Gewähr dafür übernommen werden, dass sich die tatsächlichen baulichen Verhältnisse nachträglich anders darstellen.

 

3. Der Kunde hat die Bogasero GmbH vor Vertragsschluss über ihm bekannte Besonderheiten der baulichen Situation zu informieren.

 

4. Soweit der Kunde Maße selbst zur Verfügung stellt, trägt er die Verantwortung für deren Richtigkeit, sofern nicht ausdrücklich ein Aufmaß durch die Bogasero GmbH vereinbart wurde.

 

§ 4 Individuell angefertigte Waren

 

1. Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten werden, können insbesondere Plissees, Wabenplissees, Insektenschutzanlagen, individuell gefertigte Gardinen und vergleichbare Maßanfertigungen sein.

 

2. Bei solchen Produkten sind geringfügige, technisch oder materialbedingt unvermeidbare Abweichungen hinsichtlich Farbe, Struktur, Maß oder Ausführung möglich, soweit sie die gewöhnliche Verwendung nicht wesentlich beeinträchtigen.

 

3. Bei Naturmaterialien, Textilien, Holz und vergleichbaren Materialien können materialtypische Unterschiede, Farb- und Strukturabweichungen auftreten.

 

4. Ein Widerrufsrecht kann bei individuell nach Kundenspezifikation angefertigten Waren nach den gesetzlichen Voraussetzungen ausgeschlossen sein.

 

§ 5 Preise

 

1. Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarten Preise.

 

2. Preise für Waren und Leistungen werden im jeweiligen Angebot, Auftrag oder Kaufbeleg ausgewiesen.

 

3. Zusatzleistungen, die im ursprünglichen Auftrag nicht enthalten waren, werden gesondert berechnet, sofern sie vom Kunden beauftragt werden.

 

4. Für Unternehmer können Preise gegebenenfalls zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer ausgewiesen werden.

 

§ 6 Zahlungsbedingungen und Anzahlung

 

1. Soweit im Auftrag nichts anderes vereinbart wurde, ist bei individuell gefertigten Waren eine Anzahlung in Höhe von 50 % des Gesamtauftragswertes nach Vertragsschluss fällig.

 

2. Die Fertigung bzw. Bestellung der individuell angefertigten Ware kann von dem Eingang der vereinbarten Anzahlung abhängig gemacht werden.

 

3. Der Restbetrag ist spätestens bei Lieferung bzw. nach erfolgter Montage fällig, sofern im Auftrag keine andere Zahlungsfrist vereinbart wurde.

 

4. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.

 

5. Die gesetzlichen Rechte des Kunden bei berechtigten Mängeln bleiben unberührt.

 

§ 7 Liefer- und Montagezeiten

 

1. Liefer- und Montagtermine werden nach Möglichkeit verbindlich vereinbart. Angegebene Lieferzeiten können bei individuell gefertigten Waren von den Lieferzeiten der jeweiligen Hersteller abhängig sein.

 

2. Verzögerungen, die außerhalb des Einflussbereichs der Bogasero GmbH liegen, insbesondere Lieferverzögerungen des Herstellers, höhere Gewalt oder unvorhersehbare betriebliche Störungen, berechtigen nicht ohne Weiteres zum Rücktritt vom Vertrag.

 

3. Die Bogasero GmbH informiert den Kunden über wesentliche Verzögerungen, sobald diese bekannt werden.

 

4. Montagearbeiten erfolgen grundsätzlich nach vorheriger Terminvereinbarung.

 

§ 8 Voraussetzungen für die Montage

 

1. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Räume bzw. Montagebereiche zum vereinbarten Montagetermin frei zugänglich sind.

 

2. Möbel, Dekorationen und sonstige Gegenstände, die den Zugang oder die Montage behindern, sind vor Beginn der Arbeiten zu entfernen, soweit nichts anderes vereinbart wurde.

 

3. Der Kunde hat die Bogasero GmbH über bekannte Leitungen, besondere Wandaufbauten, verdeckte Installationen und sonstige Besonderheiten zu informieren.

 

4. Die Bogasero GmbH ist berechtigt, die Montage abzubrechen oder nicht durchzuführen, wenn die vorhandenen baulichen Voraussetzungen eine fachgerechte oder sichere Montage nicht zulassen.

 

5. Hierdurch entstehende zusätzliche Anfahrten oder Aufwendungen können berechnet werden, soweit der Kunde die Ursache zu vertreten hat.

 

§ 9 Montage und bauliche Beschaffenheit

 

1. Die Montage erfolgt entsprechend der vereinbarten Ausführung und den technischen Möglichkeiten der vorhandenen Bausubstanz.

 

2. Bei Trockenbau-, Gipskarton-, Altbau- oder sonstigen besonderen Wand- und Deckenaufbauten kann die Tragfähigkeit der Befestigungsuntergründe eingeschränkt sein.

 

3. Die Bogasero GmbH verwendet nach Möglichkeit geeignete Befestigungsmittel. Eine absolute Garantie für die Tragfähigkeit eines nicht vollständig einsehbaren Untergrundes kann nicht übernommen werden.

 

4. Werden auf Wunsch des Kunden von der fachlichen Empfehlung der Bogasero GmbH abweichende Befestigungsarten oder Ausführungen verlangt, wird dies nach Möglichkeit im Auftrag dokumentiert.

 

§ 10 Abnahme der Montage

 

1. Nach Abschluss der Montage soll der Kunde die ausgeführten Arbeiten gemeinsam mit dem Monteur überprüfen.

 

2. Offensichtliche Beanstandungen sollen möglichst unmittelbar mitgeteilt und auf dem Montage- bzw. Abnahmeformular dokumentiert werden.

 

3. Die Abnahme bestätigt grundsätzlich die ordnungsgemäße Durchführung der erkennbaren Montagearbeiten. Gesetzliche Rechte wegen später festgestellter Mängel bleiben unberührt.

 

§ 11 Mängel und Gewährleistung

 

1. Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte.

 

2. Bei berechtigten Mängeln hat die Bogasero GmbH zunächst das Recht zur Nacherfüllung im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.

 

3. Der Kunde hat der Bogasero GmbH die Möglichkeit zu geben, einen behaupteten Mangel zu prüfen und – soweit erforderlich – nachzubessern.

 

4. Für Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung, nicht bestimmungsgemäße Nutzung, eigenmächtige Veränderungen oder Eingriffe des Kunden entstehen, gelten die gesetzlichen Regelungen.

 

§ 12 Eigentumsvorbehalt

 

1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Bogasero GmbH, soweit ein Eigentumsvorbehalt gesetzlich zulässig ist.

 

2. Bei Unternehmern gelten ergänzend die gesetzlichen Regelungen zum Eigentumsvorbehalt.

 

§ 13 Stornierung durch den Kunden

 

1. Bei Waren, die noch nicht bestellt oder gefertigt wurden, kann eine Stornierung nach individueller Vereinbarung möglich sein.

 

2. Bei individuell angefertigten oder bereits beim Hersteller bestellten Waren kann eine Stornierung ausgeschlossen sein, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

 

3. Bereits entstandene Kosten, insbesondere Bestell-, Fertigungs-, Aufmaß- oder sonstige nachweisbare Kosten, können im gesetzlich zulässigen Umfang berechnet werden.

 

4. Gesetzliche Widerrufs-, Rücktritts- und Kündigungsrechte bleiben unberührt.

 

§ 14 Haftung

 

1. Die Bogasero GmbH haftet nach den gesetzlichen Vorschriften.

 

2. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aufgrund vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens bleibt uneingeschränkt bestehen.

 

3. Eine weitergehende Haftungsbeschränkung gilt nur, soweit sie gesetzlich zulässig ist.

 

§ 15 Datenschutz

 

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach den geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften. Einzelheiten ergeben sich aus der jeweils gültigen Datenschutzerklärung der Bogasero GmbH.

 

§ 16 Verbraucherstreitbeilegung

 

Die Bogasero GmbH ist grundsätzlich nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, sofern keine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht.

 

§ 17 Schlussbestimmungen

 

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit gesetzlich zulässig.

 

2. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.

 

3. Gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen kann – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der Bogasero GmbH als Gerichtsstand vereinbart werden.

 

4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Regelungen.

 

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Bogasero GmbH

Markstraße 408

44795 Bochum

Telefon: 0172 2806836

E-Mail: hallo@bogasero.de

 

  • Stand: September 2026
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